Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote)
Durch das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) werden die EU-Vorgaben zur Verminderung der Emissionen im Verkehrssektor in Deutschland umgesetzt.
Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verpflichtet Mineralölunternehmen dazu, den durch ihre Treibstoffe verursachten CO₂-Ausstoß von Jahr zu Jahr zu senken. Um diese Verpflichtung zu erfüllen, haben diese Unternehmen die Möglichkeit, THG-Quotenmengen von Dritten zu erwerben.
Unsere aktuelle Leistung für Sie:
- THG-Prämie für Ihr Elektrofahrzeug
Wir bieten Ihnen als Halter eines reinen Batterieelektrofahrzeuges eine jährliche THG-Prämie. Sie erhalten diese Prämie für Ihren Beitrag zum Klimaschutz.
Die durch Ihr Elektrofahrzeug eingesparten CO2-Emissionen können Sie zertifizieren lassen und an quotenverpflichtete Unternehmen verkaufen. Diesen Part übernehmen wir für Sie.
Was müssen Sie tun? Antragstellung mit Fahrzeugschein und Bankverbindung
Die KES bündelt alle eingehenden Prämienanträge und veranlasst die Zertifizierung durch das Umweltbundesamt. Die Zertifikate verkaufen wir an quotenverpflichtete Unternehmen und zahlen Sie aus.
Gern hilft Ihnen Frau Cathleen Schmidt weiter. Anfragen können Sie dazu an